Die Zeit ist um. Die Landeskrebsregister nehmen ab dem 1. Juli 2024 nur noch Meldungspakete im oBDS-Format und in den Versionen 3.x.x an.

Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2.

Daten im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x können die Krebsregister nach § 65c SGB V nicht mehr entgegennehmen.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt.

Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte umgehend den zuständigen Softwarehersteller und nehmen Sie auch zu uns Kontakt auf.

Erweiterungen & Ergänzungen

Am 1. November 2023 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.2 für den onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

  • Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
  • Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.

Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Meldungsübermittlung aus Primärsystemen

Viele Primärsysteme (Kranken­haus­informations­systeme, Praxis­verwaltungs­systeme, Therapie­planungs­systeme, Tumor­dokumentations­systeme, Pathologie­informations­systeme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

Fragen? Wir beraten Sie gern.

E-Mail: obds@kk-n.de

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen teilzunehmen.