Seit September 2020 stellt das KKN regelmäßig Rückmeldeberichte zu Ihren Meldungen und Patientinnen bzw. Patienten – sowohl allgemeiner als auch tumorspezifischer Art – im Melderportal zur Verfügung. Diese Rückmeldungen erfolgen im Vergleich mit den Daten aller Meldestellen in Niedersachsen.

Zudem bieten wir an, die Daten mehrerer Meldestellen zu einer Einrichtung zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung der Meldestellen wird jedoch nur vorgenommen, wenn dies von Ihnen beantragt wurde.

Die Rückmeldeberichte enthalten je nach Berichtsformat Informationen zu folgenden Punkten:

  • Anzahl und Vollständigkeit der Meldungen
  • Alters- und Geschlechtsstruktur sowie regionale Verteilung der behandelten Personen
  • Diagnose- und Therapiedaten zu den Erkrankungsfällen
  • Qualitätsindikatoren, Überlebenszeitanalysen
  • Erweiterte Auswertungen, abhängig von Tumorentität, Datenumfang und Nachbeobachtungszeitraum.

Wir unterscheiden drei Arten von Rückmeldeberichten:

Der Rückmeldebericht „Alle Diagnosen“ enthält detaillierte Auswertungen zu allen Entitäten und wird einmal jährlich an die Leistungserbringenden versendet. Der entitätsspezifische Rückmeldebericht wird im Vorfeld einer Qualitätskonferenz an ausgewählte Leistungserbringende mit Meldungen zu der entsprechenden Tumorentität versendet. Ergänzend zu den bisherigen Berichten wird seit 2025 der Bericht „Meldungen“ quartalsweise zur Verfügung gestellt. Dieser Bericht bietet einen kompakten Überblick über die Anzahl der Meldungen im genannten Quartal sowie deren Datenqualität.

Ihre individuellen Rückmeldeberichte finden Sie im Melderportal unter dem Reiter „Datenrückmeldung“ → „Abruf bereitgestellter Dateien“.

Wir danken Ihnen herzlich für die gute Zusammenarbeit und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen den Berichten?

BerichtZielgruppeInhaltVersandVoraussetzungen
Rückmeldebericht „Alle Diagnosen“alle LeistungserbringendenZusammengefasste Information zu Diagnosen und Therapien aller (mit-) behandelten Personen und TumorenjährlichMindestzahl von behandelten Personen (mindestens 5 diagnostizierte bzw. behandelte Personen)
Entitätsspezifischer RückmeldeberichtLeistungserbringende mit Meldungen zu einer bestimmten TumorentitätZusammengefasste Information zu Diagnosen und Therapien aller (mit-) behandelten Personen und Tumoren einer Entitätim Vorfeld der entsprechenden QualitätskonferenzMindestzahl von behandelten Personen mit dieser Entität (mindestens 5 diagnostizierte bzw. behandelte Personen)
Rückmeldebericht „Meldungen“ (seit 2025)alle LeistungserbringendenZusammengefasste Information zu Meldungsanzahl und DatenqualitätquartalsweiseMindestzahl von Meldungen

Können einzelne Meldestellen meiner Einrichtung zusammengefasst werden?

Wir bieten an, die Daten mehrerer Meldestellen zu einer Einrichtung zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung der Meldestellen wird jedoch nur vorgenommen, wenn dies von Ihnen beantragt wurde. Das Einwilligungsformular finden Sie hier.

Warum sind nicht alle meine Meldungen im Bericht aufgeführt?

Für Ihren Rückmeldebericht werden nur Meldungen aus einem bestimmten Leistungszeitraum betrachtet, welcher u.a. auf dem Deckblatt des Berichts genannt wird. Meldungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht betrachtet.

Warum wird der Bericht pro Melder-ID erstellt? Wie ist das bei kooperierenden Einrichtungen?

In Niedersachsen besteht die Meldepflicht pro Ärztin/Arzt, deshalb erfolgt auch die Rückmeldung pro Meldestelle. Kooperierende Einrichtungen müssen ebenfalls das Einwilligungsformular für die Zusammenfassung von Meldestellen ausfüllen, falls die Daten der einzelnen Meldestellen der kooperierenden Einrichtung für die Berichte zusammengefasst werden sollen.

Kann auf Wunsch ein Bericht generiert werden?

Sofern sich ein Bericht auf den von uns zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraum bezieht und sofern die Meldungszahlen eine hinreichende Darstellung ermöglichen, kann dieser auf Wunsch generiert werden. Tumorspezifische Berichte können nur für bereits ausgewertete Entitäten des zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraums erzeugt werden. Sie können Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Melder-ID an rueckmeldung@kk-n.de senden.

Wie lange stehen die Rückmeldeberichte im Melderportal zum Download bereit?

Die Rückmeldeberichte stehen Ihnen im Melderportal drei Jahre zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, die Berichte herunterzuladen und zu speichern, damit Sie sie mit anderen interessierten Personen aus Ihrer Einrichtung teilen können.

Wie erhalte ich Daten für zertifizierte Zentren?

Wie Sie Daten für die Zertifizierung und Re-Zertifizierung Ihres Organkrebszentrums oder onkologischen Zentrums bei uns erhalten, haben wir unter dem Menüpunkt Organkrebs- und onkologische Zentren für Sie zusammengestellt.

Sind die Berichte unabhängig von der Meldeart (Übermittlung mittels Schnittstelle vs. manuelle Meldung über das Melderportal)?

Ja, in die Berichte gehen Ihre Meldungen unabhängig von der Meldeart ein. Relevant ist jedoch der Bearbeitungsstand im KKN, den Sie im Melderportal beispielsweise unter “Alle Meldungen” einsehen können.

Ihr Kontakt zum
Team Auswertung

Telefon: 0511 277897-0 oder -50
E-Mail: rueckmeldung@kk-n.de