Im Rahmen der Meldepflicht nehmen Pathologinnen und Pathologen als Meldende in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung ein: Nur der Pathologiebefund erlaubt in den meisten Fällen eine hinreichende Klassifikation der Erkrankungen hinsichtlich morphologischer und prognostischer Faktoren. Neben dem ambulanten und dem stationären Versorgungssektor bildet die Gruppe der Pathologie-Institute eine eigenständige Säule in der Melderstruktur des KKN und ist somit auch für die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Krebsregistrierung von zentraler Bedeutung.
Der erste Pathologie-Workshop fand am 16.05.2019 statt; die letzten liefen am 22. und 27.04.2021. Vorrangiges Ziel der Workshops war der Austausch und die beiderseitige Darstellung der bisherigen Erfahrungen, Probleme, Fragen zu Meldungsgenerierung und Übermittlung.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unseren Patho-Seminaren!
Pathologie-Basisschulung
- Pathologiemeldungen im KKN
- Meldepflicht
- Patientendaten, Einsenderangaben
- Klassifikationen und Kodierung
- Fremdmeldungen
- Aufwandsentschädigung
Anschließend können Ihre individuellen Fragen geklärt werden.
Termin Pathologie-Basisschulung
- neuer Termin folgt nach Bedarf
Schulungsmaterial Basisschulung
Vertiefung Pathologiemeldungen
- Ihre Meldungen an das KKN
- Strukturierte Pathologiemeldung
- Regionale Verteilung im Rückmeldebericht 2021
- Die häufigsten ICD-10-Diagnosegruppen
- ADT-GEKID-Basisdatensatz und Zweite Revision ICD-O-3
mit Kodierungsbeispielen. Anschließend können Ihre individuellen Fragen geklärt werden.
Termine Vertiefung Pathologiemeldungen
- neuer Termin folgt nach Bedarf
Schulungsmaterial Vertiefungsseminar
Schulungsmaterial von den Webseminaren im April 2021
Die Unterlagen finden Sie auch immer in unserer digitalen Bibliothek.
Zielgruppe
Das Webseminar richtet sich an alle Pathologinnen/Pathologen aus Niedersachsen sowie deren Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistentinnen und -assistenten, medizinische Fachangestellte oder Mitarbeitende im Qualitätsmanagement.
Hintergrund
Mit dem GKKN vom 25.09.2017 setzt Niedersachsen das bundesweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, kurz KFRG) um.
Seit dem Start der klinischen Krebsregistrierung am 01.07.2018 ist jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in Niedersachsen, die oder der eine entweder bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems hinreichend sicher diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf diagnostiziert, meldepflichtig an das KKN.
Bisherige Erkenntnisse
Ein Drittel der in Niedersachsen tätigen Institute für Pathologie haben wir mit den Schulungen im April 2021 erreicht.
Positiv bewerten wir die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Teilnehmenden bereits Erfahrungen mit dem Melderportal hatte, so dass die Inhalte des Seminars verstanden wurden. Rund die Hälfte der Teilnehmenden gab an, dass die Informationen aus dem Webseminar im praktischen Umgang mit dem Melderportal für sie hilfreich sind. Knapp Dreiviertel der Teilnehmenden fand die Dauer des Webseminars angemessen und die Beispiele anschaulich, ebenso ist das Handout als wichtig und nützlich bewertet worden.
Kritisch geäußert haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinsichtlich der zahlreichen Angaben, die im Melderportal zu leisten sind.
Weitere wünschenswerte Seminarinhalte sind die Vertiefung von zytologischen/molekularpathologischen sowie dermatohistopathologischen Befunden, die Meldung per Schnittstelle und der onkologische Basisdatensatz. Diese Punkte werden nun in den aktuellen Schulungen berücksichtigt.
Alle Teilnehmenden sind sich sicher, dass ein kurzes Webseminar Zeit und Kosten spart, und insgesamt als effizient zu bewerten ist.