Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Klinische Krebsregister Niedersachsen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, strebt an, seine Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kk-n.de
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit § 9a NBGG und der NBITVO):
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente, Videos, Grafiken sowie einige Template-Elemente
- Ausreichend Kontraste/Umstellung des Kontrastes auf Schwarz-Weiß
- Schrift/Darstellung verkleinern/vergrößern
- Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird noch nicht unterstützt
- HTML-Strukturelemente für Zitate, HTML-Strukturelemente für Überschriften, HTML-Strukturelemente für Listen
- Datentabellen
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Internetauftritt des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2022 erstellt und zuletzt am 08.04.2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Klinisches Krebsregister Niedersachsen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sutelstraße 2
30659 Hannover
info@kk-n.de
0511 277897-0
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de