„Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und […] der Geschäftsführer.“

§ 3 GAnstKKN

Der Verwaltungsrat wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 für die Dauer von drei Jahren berufen.

Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens, steht vor einem Büroraum, der mit einem großen Tisch und vielen Stühlen ausgestattet ist.

Mitglieder

  • Antje Pund (Vorsitzende)
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Dr. Fabian Feil (Stv. Vorsitzender)
    Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Sabine Nowack-Schwonbeck
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
  • Hanno Kummer
    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
    Landesvertretung Niedersachsen
  • Eva Töke
    Klinisches Krebsregister Niedersachsen
    Personalrat
  • Dr. Helen Domschat-Reubert
    Niedersächsisches Finanzministerium
  • Dr. Karin Reichelt
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden vom Fachministerium für die Dauer von drei Jahren berufen.“

§ 4 GAnstKKN

Geschäftsordnung

Gemäß § 4 Abs. 5 GAnstKKN gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung.