Das KKN hat seit dem 01.07.2018 fast 600.000 Meldungen von über 2.000 aktiven Melderinnen und Meldern über das gemeinsam mit dem EKN betriebene Melderportal entgegengenommen. Die Fülle dieser Meldungen war nach den Erfahrungen anderer Krebsregister nicht ansatzweise zu erwarten.
Für den damit verbundenen Aufwand bedanken wir uns bei allen unseren Melderinnen und Meldern ganz ausdrücklich.
Leider konnten wir bislang nur einen geringen Anteil dieser Meldungen vergüten. Das liegt daran, dass die im Rahmen der Vergütung notwendigen Buchungen nur über das Haushaltsvollzugssystem des Landes Niedersachsen getätigt werden dürfen. Das Genehmigungsverfahren dazu ist fast abgeschlossen und wir erwarten den finalen Genehmigungsbescheid täglich. Sobald der letzte Mosaikstein in diesem komplizierten Verfahren vorliegt, werden wir beginnen, die Meldungen sukzessive zu vergüten.
Da die Krankenkassen eine Prüffrist von 31 Tagen haben, vor denen sie auch keine Überweisung tätigen dürfen, und danach ihnen auch zwei Wochen bis zur Auszahlung an uns verbleiben, rechnen wir damit, dass wir im Dezember 2019 die ersten Meldevergütungen überweisen werden.
Wir wissen um die schwierige Situation und sind für Ihren langen Geduldsfaden sehr dankbar.
Hier finden Sie eine Übersicht über die bundeseinheitliche Meldevergütung