PRESSEMITTEILUNG PLATTFORM § 65c –

Die neue oBDS-Schnittstelle 3.0.0 (ehemals ADT-GEKID-Schnittstelle) ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssysteme freigegeben. Sie dient Einrichtungen für die verpflichtende Krebsregistermeldung aus dem eigenen Dokumentationssystem – und erspart ihnen die doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister.

Magdeburg, 1. März 2022

Krebsregistermeldung:
Version 3.0.0 der Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes veröffentlicht – Implementierung ab sofort möglich

Die neue Schnittstellenversion 3.0.0 des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssysteme freigegeben.

Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten für die verpflichtende Meldung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Einrichtungen, die bereits eine Schnittstelle nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen, sollten jetzt ihre Softwarehersteller ansprechen. Die Änderungen gelten ab Herbst 2022 verbindlich.

Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes

Die Schnittstelle des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes, kurz oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die Meldung von Informationen zu onkologischen Diagnosen und Behandlungen direkt aus dem Dokumentationssystem der Leistungserbringenden und vermeidet somit eine Doppeldokumentation. Die neue Schnittstellenfassung 3.0.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte ebenfalls neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und seine organspezifischen Ergänzungsmodule.

„Mit der Neufassung des Basisdatensatzes wurde die Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten aufseiten der Behandlungseinrichtungen verbessert. Indem die Tumordaten in den Landeskrebsregistern das Krankheitsgeschehen noch besser abbilden, erhöhen sich das Datennutzungspotenzial und der Datennutzen“ – erklärt Dr. Anett Tillack, Sprecherin der Plattform § 65c und Geschäftsführerin des Landeskrebsregisters Berlin und Brandenburg.

Die Daten kommen dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut zugute, denn das Zentrum wertet zukünftig neben epidemiologischen auch die klinischen Daten aller Landeskrebsregister aus. Grundlage dafür ist das neue Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 31. August 2021, dessen erste Phase im Jahr 2022 startet.

Krebsbehandlung: Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten

Leistungserbringende, die Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln, sind gesetzlich verpflichtet, Informationen zur Krebsbehandlung an ihr zuständiges Landeskrebsregister zu melden. Ist eine oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem integriert, können die Meldenden darüber ganze Meldungspakete generieren und an ihr Landeskrebsregister übermitteln.

Die neue oBDS-Schnittstelle bietet mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade. Damit werden Ärztinnen und Ärzte bei der Erfassung besser unterstützt, was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduziert.

„Die neue oBDS-Schnittstelle bedeutet für die bundesweite Krebsregistrierung verlässlichere Daten. Die Behandlungseinrichtungen haben weniger Aufwand, denn sie kommen mithilfe ihres eigenen Dokumentationssystems ihrer Meldepflicht nach und sparen eine doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister“ – erläutert Dipl.-Math. Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.

Softwareindustrie: Umsetzungsleitfaden mit Hinweisen, Definitionen und Beispieldatensätzen für die Implementierung ab sofort verfügbar

Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen können ab sofort die neue oBDS-Schnittstelle 3.0.0 in ihren Systemen implementieren. Ein webbasierter Umsetzungsleitfaden ergänzt das XML-Schema und unterstützt Softwarehersteller bei der Integration.

Die Landeskrebsregister werden ab Herbst 2022 in der Lage sein, Meldungen nach der Version 3.0.0 entgegenzunehmen. Nach einer Übergangszeit werden ältere Versionen nicht mehr angenommen.

„Mit der Integration der oBDS-Schnittstelle in den verschiedenen Dokumentationssystemen ebnen Softwarehersteller den Weg für die verpflichtende Krebsregistermeldung von onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten. Wir rufen die Softwareindustrie auf, die neue Schnittstelle zu integrieren und diese ihren Kundinnen und Kunden anzubieten. Nur durch die Schaffung optimaler Meldewege können die Ziele der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung erreicht und sichergestellt werden. Hier ist das aktive Mitwirken der Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen unerlässlich“, betont Dr. Tillack.

oBDS-Schema 3.0.0

Nachdem der aktualisierte Basisdatensatz am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger publiziert wurde, startete in stufenweiser Abstimmung die Kommentierungsphase des XML-Schemas 3.0.0 und des Umsetzungsleitfadens. Hierzu waren sowohl die Landeskrebsregister als auch die Softwarehersteller direkt angesprochen, ihre Expertise einzubringen. Mit Veröffentlichung der Version 3.0.0 trägt die Schnittstelle den neuen Namen „oBDS-Schnittstelle“; vorher war sie unter der Bezeichnung „ADT-GEKID-Schnittstelle“ bekannt.

Das finalisierte XML-Schema mit dem webbasierten Umsetzungsleitfaden finden Softwarehersteller auf folgender Seite: basisdatensatz.de.

Hintergrundinformationen – Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Anett Tillack (Geschäftsführerin des Klinischen Krebsregisters für die Länder Brandenburg und Berlin) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.

Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten der Plattform zusammen.

Kontakt
Plattform der § 65c-Register
Koordinierungsstelle
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
0151 11467090
l.pflugradt@plattform65c.de
https://plattform65c.de/

Pressemitteilung als PDF herunterladen „Version 3.0.0 der Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes veröffentlicht – Implementierung ab sofort möglich“

Hier erklärt das Melderschulungsteam des KKN die Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – Umstellung des Melderportals ab Oktober 2022

Umsetzungsleitfaden als webbasierte Version