Die Nachsorge ist integraler Bestandteil ärztlicher Fürsorge im Rahmen der Therapie. Sie umfasst die strukturierten Untersuchungen zu Rezidiven, Untersuchung auf Fernmetastasen und die Begleitung bei Langzeittherapien. Damit ermöglicht sie eine Beurteilung der Wirksamkeit einer Krebsbehandlung.

In Niedersachsen sind sowohl Verlaufsuntersuchungen mit auffälligem Befund (Statusänderungen) als auch Nachsorgeuntersuchungen ohne auffälligen Befund im Rahmen der Leitlinienempfehlung (Statusmeldungen) meldepflichtig. In diesem Webseminar erfahren Sie alles Wichtige, um effizient und inhaltlich korrekt Verlaufsmeldungen ans Krebsregister abzugeben:

  • Übersicht über Nachsorgezeiträume
  • Inhalte einer Verlaufsmeldung
  • Eigene Leistung bei Verlaufsmeldungen
  • Meldepflicht und Informationspflicht
  • (Langzeit-) Therapien während der Verlaufsphase

Schulungstermine & Anmeldung

Linkes Ohr einer Telefonistin mit Headset von hinten fotografiert als Symbol für den Telefondienst

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