Wir haben alle Informationen aus den Webseminaren im Mai und Juni 2025 zum Thema Verlaufsmeldungen in zwei Schulungsvideos für Sie noch einmal zusammengetragen.
In den Videos erfahren Sie alles Wissenswerte zu folgenden Themen:
Übersicht über Nachsorgezeiträume
Maßgeblich für das KKN sind die Nachsorgeempfehlungen im Leitlinienprogramm Onkologie. Die schnelle Übersicht, welcher Nachsorgezeitraum für welche Entität gilt, erhalten Sie im Handbuch zum Melderportal, erreichbar über den Hilfe-Reiter.
Achtung: Die Nachsorgezeiträume werden für die Krebsregistrierung ab Erstdiagnosedatum gemessen!
Inhalte einer Verlaufsmeldung
Gesamtbeurteilung, Tumorausbreitung an Primärtumor, Lymphknoten und Fernmetastasen sowie der allgemeine Leistungszustand sind die Kernelemente der Verlaufsmeldung.
Darüber hinaus sind weitere Angaben erforderlich, sofern sie erhoben wurden, zum Beispiel histologische Untersuchung eines Rezidivs.
Beim biochemischen Rezidiv der Prostata geben Sie uns in der Meldung unbedingt die Anmerkung „biochemisches Rezidiv“ und den aktuellen PSA-Wert mit. Bei Leukämien und Lymphomen können die Angaben zu Tumorstatus Lymphknoten und Fernmetastasen frei bleiben.
Eigene Leistung bei Verlaufsmeldungen
Anhand von Beispielen klären wir häufige Missverständnisse. So muss der oder die Durchführende einer diagnostischen Maßnahme „im Auftrag“ in der Regel keine eigene Verlaufsmeldung abgeben – wohl aber der- oder diejenige, der oder die eine Person weiter untersucht, um einen Verdacht abzuklären.
Meldepflicht und Informationspflicht
Patientinnen und Patienten müssen immer über die Meldung an das Krebsregister informiert werden.
Nach Ablauf des Nachsorgezeitraums oder ohne Leitlinienempfehlung im Leitlinienprogramm Onkologie ist für Statusmeldungen sogar eine Einwilligung notwendig.
(Langzeit-) Therapien während der Verlaufsphase
Begleitende medikamentöse oder abwartende Therapiestrategien (wie active surveillance, watchful waiting und wait and see) sind meldepflichtig.
Meldende, die die Erfassungsmasken im Melderportal nutzen und sowohl den Behandlungsbeginn als auch das Behandlungsende durchführen, können zur schnelleren Dokumentation den Button „Therapieende hinzufügen“ nutzen.
Das KKN nutzt YouTube als Medienplattform – hier finden Sie unsere Schulungsvideos. Nutzen Sie unser Videoangebot, um sich in wenigen Minuten mit den Funktionen des Melderportals vertraut zu machen – wann Sie wollen und wo Sie wollen. Und das Beste: Sie können die Erläuterungen so oft pausieren und erneut anschauen, wie Sie wollen. Bestehen anschließend noch Fragen, sind wir gern telefonisch, per E-Mail oder Melderportal-Nachricht für Sie da! Übrigens: Ihre Kommentare sind ein willkommenes Feedback für uns – daraus können wir ableiten, in welchen Themenbereichen wir unsere Aktivitäten weiter verstärken sollten.

Haben Sie Fragen?
Wir sind für Sie da.
E-Mail: melderschulung@kk-n.de
Telefon: 0511 277897-0
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