Sie fragen, wir antworten. In letzter Zeit klärte unser Telefondienst besonders häufig über die Frage auf, wie Sie melden sollten, wenn Sie als Arzt oder Ärztin in ein anderes Bundesland umziehen. Hin und wieder kommt es vor, dass Patientinnen oder Patienten die Therapie gleich beim ersten Gespräch verweigern – wie Sie dies melden, klären wir auch auf. Schließlich weisen wir auf ein Update der WHO zu niedriggradiger muzinöser Neoplasie der Appendix (LAMN) hin; diese ist nun eine meldepflichtige Tumorerkrankung.
Meldung beim Umzug in ein anderes Bundesland
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt in ein anderes Bundesland umziehen, brauchen Sie nicht mehr ans KKN zu melden.
Informieren Sie in diesem Fall bitte das KKN, dass Sie Niedersachsen verlassen und registrieren Sie sich beim Krebsregister des Bundeslandes, in das Sie wechseln. Die Krebsregister tauschen die Meldungen zu Patientinnen udn Patienten mit bundeslandübergreifender Behandlung untereinander aus, so dass die Tumorhistorien in den Krebsregistern vollständig sind.
Beispiel
Sie waren bisher in einer niedersächsischen Einrichtung tätig und wechseln zum nächsten Quartal nach Hamburg:
– Informieren Sie das KKN über Ihren Wechsel. Wir besprechen mit Ihnen die Schritte zum Schließen Ihres Melderportal-Accounts.
– Registrieren Sie sich zu Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg beim Hamburgischen Krebsregister.
– Melden Sie ab Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg alle Patientinnen und Patienten, die Sie in Hamburg behandeln, an das Hamburgische Krebsregister.
– Meldungen zu Patientinnen und Patienten, die Sie bereits in Niedersachsen behandelt haben und die Sie jetzt in Hamburg weiterbehandeln, leitet das Hamburgische Krebsregister an das KKN weiter, so dass das KKN weiß, was mit den Patientinnen und Patienten weiter passiert (ist).
Dokumentation von abgelehnten Therapien
Wenn eine Patientin oder ein Patient gleich beim ersten Gespräch die Therapie verweigert, besteht keine Meldepflicht.
Falls die Therapie bereits begonnen hat und die Patientin oder der Patient währenddessen die weitere Therapie verweigert, legen Sie eine Strahlen- oder systemische Therapiemeldung an und wählen Sie als Meldeanlass „Therapieende“ mit dem Beendigungsgrund „Patient verweigert Therapie“ aus.
Für verweigerte Operationen gibt es bisher noch keine Erfassungsmöglichkeit.
LAMN
Seit September 2022 stuft die WHO die niedriggradige muzinöse Neoplasie der Appendix (LAMN) als eine in situ-Neoplasie ein. Durch diese Aktualisierung zählt die Diagnose eines LAMN zu den meldepflichtigen Tumorerkrankungen.
Bitte kodieren Sie gemäß WHO-Update vom September 2022 Low-grade muzinöse Neoplasien der Appendix (LAMN) wie folgt:
Morphologie ICD-O 8480/2
ICD-10-GM D 01.0
Lokalisation ICD-O C18.1
TNM Tis (LAMN) oder T3, T4a M1a oder M1b
Grading: L
TNM für LAMN | Beschreibung |
Tis (LAMN) | Begrenzt auf die Appendix – definiert als eine Beteiligung mit azellulärem Muzin oder einem schleimbildenden Epithel, welches sich bis in die Muscularis propria ausdehnen kann |
T1-T2 | Nicht anwendbar, durch andere T-Kategorie abgedeckt |
T3 | Mit Beteiligung Subserosa oder Mesoappendix |
T4a | Mit Beteiligung der (visceralen) peritonealen Oberfläche |
M1a | Nur intraperitoneales Muzin |
M1b | Nur intraperitoneale Metastasen, eingeschlossen muzinöse Epithelzellen |
M1c | Nicht relevant = entfällt |
N1a, b, c | Nicht relevant = entfällt |
N2 | Nicht relevant = entfällt |
Tipps und Hinweise zur Tumordokumentation finden Sie auch in den Ausfüllhinweisen im Melderportal und im Handbuch.
