Sie fragen, wir antworten. In letzter Zeit klärte unser Telefondienst besonders häufig über die Frage auf, wie Sie melden sollten, wenn Sie als Arzt oder Ärztin in ein anderes Bundesland umziehen. Hin und wieder kommt es vor, dass Patientinnen oder Patienten die Therapie gleich beim ersten Gespräch verweigern – wie Sie dies melden, klären wir auch auf. Schließlich weisen wir auf ein Update der WHO zu niedriggradiger muzinöser Neoplasie der Appendix (LAMN) hin; diese ist nun eine meldepflichtige Tumorerkrankung.

Meldung beim Umzug in ein anderes Bundesland

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt in ein anderes Bundesland umziehen, brauchen Sie nicht mehr ans KKN zu melden.

Informieren Sie in diesem Fall bitte das KKN, dass Sie Niedersachsen verlassen und registrieren Sie sich beim Krebsregister des Bundeslandes, in das Sie wechseln. Die Krebsregister tauschen die Meldungen zu Patientinnen udn Patienten mit bundeslandübergreifender Behandlung untereinander aus, so dass die Tumorhistorien in den Krebsregistern vollständig sind.

Beispiel

Sie waren bisher in einer niedersächsischen Einrichtung tätig und wechseln zum nächsten Quartal nach Hamburg:
– Informieren Sie das KKN über Ihren Wechsel. Wir besprechen mit Ihnen die Schritte zum Schließen Ihres Melderportal-Accounts.
– Registrieren Sie sich zu Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg beim Hamburgischen Krebsregister.
– Melden Sie ab Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg alle Patientinnen und Patienten, die Sie in Hamburg behandeln, an das Hamburgische Krebsregister.
– Meldungen zu Patientinnen und Patienten, die Sie bereits in Niedersachsen behandelt haben und die Sie jetzt in Hamburg weiterbehandeln, leitet das Hamburgische Krebsregister an das KKN weiter, so dass das KKN weiß, was mit den Patientinnen und Patienten weiter passiert (ist).


Dokumentation von abgelehnten Therapien

Wenn eine Patientin oder ein Patient gleich beim ersten Gespräch die Therapie verweigert, besteht keine Meldepflicht.

Falls die Therapie bereits begonnen hat und die Patientin oder der Patient währenddessen die weitere Therapie verweigert, legen Sie eine Strahlen- oder systemische Therapiemeldung an und wählen Sie als Meldeanlass „Therapieende“ mit dem Beendigungsgrund „Patient verweigert Therapie“ aus.

Für verweigerte Operationen gibt es bisher noch keine Erfassungsmöglichkeit.


LAMN

Seit September 2022 stuft die WHO die niedriggradige muzinöse Neoplasie der Appendix (LAMN) als eine in situ-Neoplasie ein. Durch diese Aktualisierung zählt die Diagnose eines LAMN zu den meldepflichtigen Tumorerkrankungen.

Bitte kodieren Sie gemäß WHO-Update vom September 2022 Low-grade muzinöse Neoplasien der Appendix (LAMN) wie folgt:

Morphologie ICD-O 8480/2
ICD-10-GM D 01.0
Lokalisation ICD-O C18.1
TNM Tis (LAMN) oder T3, T4a M1a oder M1b
Grading: L

TNM für LAMNBeschreibung
Tis (LAMN)Begrenzt auf die Appendix – definiert als eine Beteiligung mit azellulärem Muzin oder einem schleimbildenden Epithel, welches sich bis in die Muscularis propria ausdehnen kann
T1-T2Nicht anwendbar, durch andere T-Kategorie abgedeckt
T3Mit Beteiligung Subserosa oder Mesoappendix
T4aMit Beteiligung der (visceralen) peritonealen Oberfläche
M1aNur intraperitoneales Muzin
M1bNur intraperitoneale Metastasen, eingeschlossen muzinöse Epithelzellen
M1cNicht relevant = entfällt
N1a, b, cNicht relevant = entfällt
N2Nicht relevant = entfällt

Tipps und Hinweise zur Tumordokumentation finden Sie auch in den Ausfüllhinweisen im Melderportal und im Handbuch.

Haben Sie Fragen?
Wir sind für Sie da.

E-Mail: info@kk-n.de

Telefon: 0511 277897-0