Für die elektronische Übermittlung von Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen muss die eingesetzte Software die bundesweit einheitlichen Anforderungen erfüllen.
Die Schnittstellenabnahme für Softwarehersteller wird zentral über die Plattform § 65c organisiert. Dort finden Sie alle aktuellen Informationen zum Abnahmeverfahren, zu den technischen Anforderungen sowie die erforderlichen Unterlagen und Ansprechpartner.
Hinweis: Mit Klick auf die nachfolgenden Buttons verlassen Sie die Website des KKN und werden auf die Website der Plattform § 65c weitergeleitet.
Die Übersicht der bereits abgenommenen Schnittstellen wird auf der Plattform-Website laufend aktualisiert.