Es gilt eine neue Meldepflicht für nicht-melanozytäre Hautkrebsarten bestimmter Histologien sowie fortgeschrittene Plattenepithelkarzinome. Wenn Sie solche Hauttumore ab dem 20. September 2023 erstmals diagnostizieren, sind für diese Erkrankungen die Diagnose, die Diagnosesicherung, Therapien und Verlaufsuntersuchungen meldepflichtig an das KKN.
Für frühe Plattenepithelkarzinome, Basaliome und weitere prognostisch günstigere Hauttumore reicht wie bisher eine Diagnosemeldung an das EKN.
Gesetzliche Grundlage der Meldepflichtänderung ist das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten, das jetzt in Landesrecht umgesetzt wurde: Demnach zählen nicht-melanozytäre Hauttumore mit einer ungünstigen Prognose zu den für die klinische Krebsregistrierung meldepflichtigen und vergütungsrelevanten Diagnosen. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien. Basalzellkarzinome sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Genau wie bei Meldungen zu Melanomen erhalten Sie nun für die Meldungen zu prognostisch ungünstigen nicht-melanozytären Hauttumoren die KKN-Aufwandsentschädigung.
Hilfreiche Unterlagen
Das Handout Dermatologie unterstützt Sie bei der Dokumentation und den Inhalten von Hauttumoren.