Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES Institut aktuell Ärztinnen und Ärzten sowie nicht-ärztliche Meldende wie Forschende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Wer führt die Evaluation durch?
Der Gesetzgeber hat dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen.
Wen befragt das IGES Institut?
Insgesamt gibt es drei Befragungen
- Forscherinnen und Forscher
Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
- Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich
Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
- Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen
Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentarinnen und Dokumentare).
Was möchte der Gesetzgeber erfahren?
Im Rahmen der Evaluation soll die Frage beantwortet werden, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung soll beurteilt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind des Weiteren die Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung in den Bundesländern und die Eignung der Förderkriterien.
Warum wird die Umfrage durchgeführt?
Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Bis wann läuft die Evaluation?
Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 12. Februar 2025 möglich.
Die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist für den 30. Juni 2026 terminiert.
Sollten Sie eine Einladung zur Teilnahme an der Onlinebefragung erhalten haben,
so möchten auch wir Sie sehr herzlich um Ihre Teilnahme bitten.