September 2020 –
Seit März 2020 wurden 339 Abrechnungsläufe erstellt und über 600.000 Euro an unsere Melderinnen und Melder ausgezahlt. Damit wurden zu nahezu allen Meldungen, die im Jahr 2018 eingegangen sind, Vergütungsinformationen an das Melderportal zurückgespiegelt. Auch viele der bereits abschließend bearbeiteten Meldungen aus 2019 und 2020 konnten schon abgerechnet werden.
An der Abrechnungslauf-Art können Sie erkennen, welche Meldungen in dem Abrechnungslauf enthalten sind: Hauptsächlich wurden bisher Meldungen zu gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abgerechnet (GKV).
Im Juli 2020 konnten zusätzlich das erste Mal Verlaufsmeldungen mit dem Meldeanlass „Statusmeldung“ (so genannte unauffällige Nachsorgen, STM) und im August Meldungen von Privatversicherten (PKV) vergütet werden.
Die Kolleginnen und Kollegen vom Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) arbeiten aktuell daran, die Vergütungsinformationen für die ans EKN meldepflichtigen Diagnosen zusammenzustellen, so dass auch diese Ausschüttung in Kürze über das KKN durchgeführt werden kann. Welche Diagnosen dies betrifft, erfahren Sie unter Meldepflicht.