Am 24. Oktober 2025 wurde das neue XML-Schema 3.0.5 des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) veröffentlicht. Mit dem Update sollen die Anforderungen an die Datenerfassung des Deutschen Kinderkrebsregisters (DKKR) besser abgebildet werden.

Diese Version enthält folgende abwärtskompatible Anpassungen:

  1. Neues DKKR-Modul jetzt zweiteilig:
    1) DKKR_Patienten_Stammdaten_Melder_Typ:
    Ergänzungen um DKKR-spezifische Patientenangaben
    (DKKR_Einwilligung, DKKR_Wohnadresse_bei_Geburt, DKKR_Ort_der_Geburt, DKKR_Syndrom_Status)

    2) Modul_DKKR_Tumor_Typ:
    DKKR-spezifische Angaben zu Meldeanlässen Diagnose, Verlauf, Tod
    (DKKR_Hauptwohnsitz_bei_Erstdiagnose_in_Deutschland, DKKR_Teilnahme_Therapiestudien)
  2. Einführung des NU-Datentyps (DKKR_Syndrom_Status)
  3. Anpassung und Vereinheitlichung von Annotationen ohne technische Konsequenz (konsequente Benennung Patientin/Patient)

Die Landeskrebsregister werden Meldungen in dieser Version voraussichtlich ab dem 1. März 2026 annehmen können.

Das bisherige DKKR-Modul ist noch im Schema vorhanden, soll aber nicht mehr genutzt werden.
Dies ist ein Kompromiss zur Erhaltung der Abwärtskompatibilität bis zum oBDS 4.

Hintergrund

Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Ein Zeigefinder drückt auf die digitale Wiedergabetaste, als Symbol für das Schulungsvideo zum oBDS.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.