Die Forschung mit Krebsregisterdaten ist ein Grundbestandteil unserer Arbeit. Die Versorgungsforschung und gewisse gesundheitspolitische Entscheidungen basieren auf den Daten der Landeskrebsregister. Im Rahmen des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) stellt das KKN Daten für Forschungsvorhaben – national wie international – zur Verfügung.

Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke gemäß § 20 GKKN

Zu den wichtigsten Aufgaben in der Krebsregistrierung gehört die Bereitstellung von Daten an Dritte zur wissenschaftlichen Nutzung im Rahmen von Forschungsvorhaben. Das können anonymisierte, personenbezogene oder aggregierte Daten sein – je nach dem Zweck des Forschungsvorhabens.

Antrag auf Nutzung von Krebsregisterdaten – Bundeseinheitliches Antragsformular

Personenbezogene
Daten

Als personenbezogene Daten gelten pseudonymisierte und personenidentifizierende Daten. Für personenidentifizierende Daten ist eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.

Häufig liefern wir diese Daten für:
• Kohortenabgleich
• Registerdatenanalyse.

Aggregierte
Daten

Als aggregierte Daten gelten im Wesentlichen eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen, die wir derart zusammenfassen, dass einzelne Rohdaten nicht mehr erkennbar sind und somit kein Bezug zur Einzelfallebene mehr möglich ist.

Wir stellen Ihnen u.a. folgende aggregierte Daten gerne zur Verfügung:
• Überlebenszeitanalysen für bestimmte Entitäten
• Fallzahlen oder Raten zu Neuerkrankungen.

Haben Sie Interesse an der Nutzung von Krebsregisterdaten in Ihrer Studie oder Ihrer wissenschaftlichen Arbeit?

Prozess der Datenlieferungen als Infografik
Prozess von der Antragstellung bis zur Datenlieferung

Hier finden Sie eine Übersicht über bisherige Datenlieferungen: https://kk-n.de/forschung/studien-und-forschungsantraege/

Gern beatworten Ihre Fragen:
Dr. rer. pol. Nils Goeken & Madita Sanders

Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: daten@kk-n.de
Und jederzeit über das Melderportal.

Erfahren Sie mehr über weitere mögliche Datenlieferungen:

Daten für Organkrebs- und onkologische Zentren bei der Zertifizierung und Rezertifizierung gemäß § 19 GKKN

Das KKN unterstützt gemäß § 19 Abs. 3 GKKN Zentren der onkologischen Versorgung bei der Zertifizierung und Rezertifizierung, indem es die im KKN vorliegenden Daten der jeweiligen Einrichtung für die dort behandelten Patientinnen und Patienten bereitstellt.

> Link: Antragsformular

Gern beatworten Ihre Fragen:
Dr. rer. pol. Nils Goeken & Julia Schmelzle

Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: daten@kk-n.de
Und jederzeit über das Melderportal.

Daten für Kooperierende Einrichtungen, patientenbezogene Datenlieferungen und Vitalstatusinformationen gemäß § 13 GKKN

Unter besonders strengen Auflagen, z. B. für Fall-Kontroll-Studien, kann über die meldende Ärztin oder den meldenden Arzt der Kontakt zu den Patientinnen oder Patienten hergestellt werden, um diese zur Studienteilnahme zu gewinnen.
Sätmliche Meldungen zum Vitalstatus können als csv-Datei ausgegeben werden.
> Melderhandbuch
> Link: Antragsformular für die Datenübermittlung zum Zweck der Zertifizierung und Rezertifizierung
> Link: KKN-Übermittlungs-VO

Gern beatworten Ihre Fragen:
Dr. rer. pol. Nils Goeken & Maria Schäfer

Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: daten@kk-n.de
Und jederzeit über das Melderportal.

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Anonymisierte
Daten

Als anonymisiert gelten Daten, wenn anhand der Daten die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann und sie auch nicht durch Zuordnung zu einer Kennung oder Heranziehung zusätzlicher Informationen identifizierbar ist.

Häufig liefern wir diese Daten für:
• Abschlussarbeiten
• Registerdatenanalyse.

Personenbezogene
Daten

Als personenbezogene Daten gelten pseudonymisierte und personenidentifizierende Daten. Für personenidentifizierende Daten ist eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.

Häufig liefern wir diese Daten für:
• Kohortenabgleich
• Registerdatenanalyse.

Aggregierte
Daten

Als aggregierte Daten gelten im Wesentlichen eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen, die wir derart zusammenfassen, dass einzelne Rohdaten nicht mehr erkennbar sind und somit kein Bezug zur Einzelfallebene mehr möglich ist.

Wir stellen Ihnen u.a. folgende aggregierte Daten gerne zur Verfügung:
• Überlebenszeitanalysen für bestimmte Entitäten
• Fallzahlen oder Raten zu Neuerkrankungen.

Daten für Organkrebs- und onkologische Zentren bei der Zertifizierung und Rezertifizierung gemäß § 19 GKKN
Das KKN unterstützt gemäß § 19 Abs. 3 GKKN Zentren der onkologischen Versorgung bei der Zertifizierung und Rezertifizierung, indem es die im KKN vorliegenden Daten der jeweiligen Einrichtung für die dort behandelten Patientinnen und Patienten bereitstellt.
> Link: Antragsformular

Daten für Kooperierende Einrichtungen, patientenbezogene Datenlieferungen und Vitalstatusinformationen gemäß § 13 GKKN
Unter besonders strengen Auflagen, z. B. für Fall-Kontroll-Studien, kann über die meldende Ärztin oder den meldenden Arzt der Kontakt zu den Patientinnen oder Patienten hergestellt werden, um diese zur Studienteilnahme zu gewinnen.
Sätmliche Meldungen zum Vitalstatus können als csv-Datei ausgegeben werden.
> Melderhandbuch
> Link: Antragsformular für die Datenübermittlung zum Zweck der Zertifizierung und Rezertifizierung
> Link: KKN-Übermittlungs-VO

Prozess der Datenlieferungen als Infografik
Prozess von der Antragstellung bis zur Datenlieferung

Haben Sie Interesse an der Nutzung von Krebsregisterdaten in Ihrer Studie oder Ihrer wissenschaftlichen Arbeit?

Hier finden Sie eine Übersicht über bisherige Datenlieferungen: https://kk-n.de/forschung/studien-und-forschungsantraege/