Daten für Organkrebs- und onkologische Zentren bei der Zertifizierung und Rezertifizierung

Das KKN unterstützt gemäß § 19 Abs. 3 GKKN Zentren der onkologischen Versorgung bei der Zertifizierung und Rezertifizierung, indem es die im KKN vorliegenden Daten der jeweiligen Einrichtung für die dort behandelten Patientinnen und Patienten bereitstellt.

Das Verfahren der Datenübermittlung zum Zweck der Zertifizierung und Rezertifizierung wird zwischen dem KKN und dem Zentrum der onkologischen Versorgung in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Zur Beantragung verwenden Sie bitte unser Antragsformular gemäß § 1 Abs. 1 der KKN-Datenübermittlungsverordnung.

Prozess der Zertifizierung bzw. Rezertifizierung: von der Antragstellung bis zur Datenlieferung
Foto von Julia Schmelzle

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Julia Schmelzle

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