Daten für kooperierende Einrichtungen, patientenbezogene Datenlieferungen und Vitalstatusinformationen

Gemäß § 13 GKKN können stationäre Einrichtungen oder Einrichtungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mit hochspezialisierten Leistungen wie onkologische Erkrankungen mit Sitz in Niedersachsen als kooperierende Einrichtung anerkannt werden.

Zur Beantragung nutzen Sie unser Antragsformular. Nach der Anerkennung wird die Datenübermittlung an das KKN von einer verantwortlichen Person im Auftrag von Meldepflichtigen und Meldeberechtigten für die ganze Einrichtung erfolgen.

Als kooperierende Einrichtung können Sie einmalig einen Antrag auf die Datenlieferung zum Zweck der Qualitätssicherung oder Re-/Zertifizierung von Ihnen in der Einrichtung behandelten Patientinnen und Patienten stellen. Die Datenlieferung erfolgt dann quartalsweise vom KKN. Zur Beantragung verwenden Sie bitte unser Antragsformular gemäß § 1 Abs. 1 der KKN-Datenübermittlungsverordnung.

Prozess von der Antragstellung bis zur Datenlieferung
Foto von Maria Schäfer

Gern beantwortet Ihre Fragen:
Maria Schäfer

Telefon: 0511 277897-78
E-Mail: info@kk-n.de