Seit September 2020 stellt das KKN regelmäßig Rückmeldeberichte zu Ihren Meldungen und Patientinnen bzw. Patienten – sowohl allgemeiner als auch tumorspezifischer Art – im Melderportal zur Verfügung. Diese Rückmeldungen erfolgen im Vergleich mit den Daten aller Meldestellen in Niedersachsen.

Zudem bieten wir an, die Daten mehrerer Meldestellen zu einer Einrichtung zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung der Meldestellen wird jedoch nur vorgenommen, wenn dies von Ihnen beantragt wurde.

Die Rückmeldeberichte enthalten je nach Berichtsformat Informationen zu folgenden Punkten:

  • Anzahl und Vollständigkeit der Meldungen
  • Alters- und Geschlechtsstruktur sowie regionale Verteilung der behandelten Personen
  • Diagnose- und Therapiedaten zu den Erkrankungsfällen
  • Qualitätsindikatoren, Überlebenszeitanalysen
  • Erweiterte Auswertungen, abhängig von Tumorentität, Datenumfang und Nachbeobachtungszeitraum.

Zwei Arten von Rückmeldeberichten

Rückmeldebericht: Alle Diagnosen

Der Rückmeldebericht „Alle Diagnosen“ enthält detaillierte Auswertungen zu allen Entitäten und wird einmal jährlich an die Leistungserbringenden versendet.

Rückmeldebericht: Meldungen

Seit 2025 wird der Rückmeldebericht „Meldungen“ quartalsweise zur Verfügung gestellt. Dieser Bericht bietet einen kompakten Überblick über die Anzahl der Meldungen im genannten Quartal sowie deren Datenqualität.

Ihre individuellen Rückmeldeberichte finden Sie im Melderportal unter dem Reiter „Datenrückmeldung“ → „Abruf bereitgestellter Dateien“.

Antworten auf häufige Fragen

Verwendet werden die Qualitätsindikatoren der aktuellen S3-Leitlinien, die mit den gemäß des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes im Krebsregister erfassten Daten berechenbar sind.

In den Leitlinien sind Zähler und Nenner der Indikatoren in textueller Form abgebildet. Das Netzwerk Leitlinien Qualitätsindikatoren, in dem alle Krebsregister Deutschlands vertreten sind, überführt diese Text-Form in einheitliche Rechenregeln, die hier veröffentlicht sind.

Die standardisierten Rechenregeln stellen sicher, dass die Auswertungen nachvollziehbar und zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie Krebsregistern vergleichbar sind. So können Sie Ihre Ergebnisse zuverlässig einordnen und als Grundlage für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ihrer Versorgung nutzen.

➡ Rechenregeln zu den Qualitätsindikatoren der Leitlinien lesen

Wir bieten an, die Daten mehrerer Meldestellen zu einer Einrichtung zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung der Meldestellen wird jedoch nur vorgenommen, wenn dies von Ihnen beantragt wurde. Das Einwilligungsformular finden Sie hier.

Für Ihren Rückmeldebericht werden nur Meldungen aus einem bestimmten Leistungszeitraum betrachtet, welcher u.a. auf dem Deckblatt des Berichts genannt wird. Meldungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht betrachtet.

In Niedersachsen besteht die Meldepflicht pro Ärztin/Arzt, deshalb erfolgt auch die Rückmeldung pro Meldestelle. Kooperierende Einrichtungen müssen ebenfalls das Einwilligungsformular für die Zusammenfassung von Meldestellen ausfüllen, falls die Daten der einzelnen Meldestellen der kooperierenden Einrichtung für die Berichte zusammengefasst werden sollen.

Sofern sich ein Bericht auf den von uns zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraum bezieht und sofern die Meldungszahlen eine hinreichende Darstellung ermöglichen, kann dieser auf Wunsch generiert werden. Tumorspezifische Berichte können nur für bereits ausgewertete Entitäten des zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraums erzeugt werden. Sie können Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Melder-ID an rueckmeldung@kk-n.de senden.

Die Rückmeldeberichte stehen Ihnen im Melderportal drei Jahre zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, die Berichte herunterzuladen und zu speichern, damit Sie sie mit anderen interessierten Personen aus Ihrer Einrichtung teilen können.

Wie Sie Daten für die Zertifizierung und Re-Zertifizierung Ihres Organkrebszentrums oder onkologischen Zentrums bei uns erhalten, haben wir unter dem Menüpunkt Organkrebs- und onkologische Zentren für Sie zusammengestellt.

Ja, in die Berichte gehen Ihre Meldungen unabhängig von der Meldeart ein. Relevant ist jedoch der Bearbeitungsstand im KKN, den Sie im Melderportal beispielsweise unter “Alle Meldungen” einsehen können.

Linkes Ohr einer Telefonistin mit Headset von hinten fotografiert als Symbol für den Telefondienst

Ihr Kontakt zum
Team Auswertung

Telefon: 0511 277897-0 oder -50
E-Mail: rueckmeldung@kk-n.de